Besuche und Ausgang
Besuchsmöglichkeiten in den Besucherzonen
- Definierte Besuchszeiten und Einhaltung unserer Schutzmassnahmen in allen Räumlichkeiten.
- Anmeldung mittels Reservationstool bis 09:00 Uhr des Besuchstages oder während den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag.
- Registrierung aller Besucher und Besucherinnen an unserem Empfang oder mittels Reservationstool und Temperaturmessen beim Empfang.
- Maskentragepflicht für alle Personen in unseren Räumlichkeiten.
- Besuche in definierten Besucherzonen mit mechanischer Trennung (maximal 45 Minuten). Zwei Besucher pro Zone und Bewohner und Bewoehnerin.
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Bei Vorweisen eines ärztlich bestätigten negativen Testresultats mittels (SARS-CoV-2) Antigen Schnelltest oder PCR, welches nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen 5 Personen aus zwei Haushalten pro Besucherzone bei den nicht geimpften Bewohner sowie Bewohnerinnen zugelassen werden. Das Wohnzentrum Fuhr gilt bereits als ein Haushalt. Jeder Besucher muss dann ein negatives Testresultat vorweisen.
Ausgang
- Einhaltung aller Schutzmassnahmen auch während dem Ausgang (Maske tragen, Distanz von 1.5 Meter zu anderen Personen einhalten und Händedesinfektion).
- Bewohner und Bewohnerinnen/ oder deren Begleitung übernehmen die Verantwortung mittels Einverständniserklärung selber.
- Wenn davon auszugehen ist, dass die vorgegebenen Schutzmassnahmen nicht eingehalten wurden, kann ein SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest angeordnet werden.
Besuchsmöglichkeiten in den Bewohnerzimmern und -wohnungen
- Definierte Besuchszeiten und Einhaltung unserer Schutzmassnahmen in den Bewohnerzimmer und -wohnungen.
- Anmeldung mittels Reservationstool bis 09:00 Uhr des Besuchstages oder während den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag.
- Registrierung aller Besucher und Besucherinnen an unserem Empfang oder mittels Reservationstool und Temperaturmessen beim Empfang.
- Maskentragepflicht für alle Personen in unseren Räumlichkeiten und auch in den Bewohnzimmer und-wohnungen.
- Besuche in den Bewohnerzimmer und -wohnungen möglich (maximal 60 Minuten).
- Generell wird nur ein Besucher oder Besucherin pro Zimmer oder Wohnung zugelassen.
- Geimpfte Bewohner und Bewohnerinnen dürfen in ihren Zimmern maximal 2 Besucher empfangen.
- Geimpfte Bewohner und Bewohnerinnen dürfen in ihren Wohnungen die 5 Personen-Regel aus 2 Haushalten anwenden.
Nebenbetriebe
Restaurant
- Personalrestaurant "Auszeit" für Mitarbeitende offen.
- Speisesaal und Cafeteria auscchliesslich für Bewohner-/innen geöffnet.
- Take away bei schönem Wetter auf der Gartenterasse möglich.
Coiffeur
- Interne Kunden möglich, jeweils ein Bewohner oder eine Bewohnerin im Raum
- Beide Parteien haben zwingend eine Maske an.
Podologie
- Interne Kunden möglich, jeweils ein Bewohner oder eine Bewohnerin im Raum
- Beide Parteien haben zwingend eine Maske an
Externe Lieferanten / Handwerker auf Abteilungen
- Gesund und kein vorheriger Aufenthalt in Risikoland
- Hände-Desinfektion
- Maskenpflicht
- Formular zu Kontaktangaben unterschreiben (Aufbewahrung für 14 Tage)
Kultur/ Events / Gottesdienste / Aktivierung
Anlässe für Bewohnende
- Erlebnisessen im Speisesaal
- Aktivierungstherapie-Angebote
- Turngruppen
- Keine Atemtherapie
Einbezug von freiwilligen Helfern
- Nur die im Wohnzentrum Fuhr registrierten freiweilligen Helfer
Gottesdienste
- Nur speziell instruierte Seelsorger/-innen
- Formular zu Kontaktangaben unterschreiben
- Eintrittskontrollen und -vorgaben beachten
- Maximal 15 Personen pro Gottesdienst
Ambulante Therapien durch Ergo- und Physiotherapeuten sowie Logopäden
Maskentragepflicht
- Maskenpflicht für Therapeut/in
- Maskentpflicht gilt auch für Bewohner und Bewohnerinnen
Behandlungen in eigenen Räumen
- Therapien in den Zimmern und Wohnungen sind in Absprache mit der Pflegeabteilung möglich
- Therapien werden in unserem Fitnessbereich zugelassen
Behandlungen in anderen Betrieben
- Behandlungen möglich